Umfrage zur Situation kommunaler Gleichstellungsbeauftragten // Gleichstellungspolitischer Flickenteppich in Brandenburg

Posted by on Sep 30, 2019 in Allgemein

Die Ressourcen, Aufgabengebiete und Handlungsspielräume kommunaler Gleichstellungsbeauftragter im Land Brandenburg variieren so stark, das eine flächendeckende und nachhaltige Gleichstellungspolitik kaum gewährleistet ist. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Landesarbeitsgemeinschaft zur Situation der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.

An der Umfrage nahmen 35 Gleichstellungsbeauftragte teil, die in Landkreisen und Kommunen in ganz Brandenburg beschäftigt sind. 25 Befragte arbeiten hauptamtlich als Gleichstellungsbeauftragte, jedoch meist  mit  Mehrfachbeauftragungen. Sie sind zusätzlich als Behindertenbeauftragte und/oder Integrationsbeauftragte tätig oder üben andere Verwaltungstätigkeiten aus. Acht Befragte gaben an, die Gleichstellungsarbeit im Nebenamt mit maximal 20 Stunden pro Woche zu realisieren. Zwei Teilnehmerinnen sind ehrenamtlich in ihren Kommunen als Gleichstellungsbeauftragte unterwegs.

„Auch mit Blick auf die personelle und finanzielle Ausstattung gleicht Brandenburg einem gleichstellungspolitischen Flickenteppich“, so die LAG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.

Nur jede zehnte Gleichstellungsbeauftragte hat eine Mitarbeiterin an ihrer Seite. Knapp 90 Prozent der Gleichstellungsbeauftragten arbeiten allein. Sie haben keine Vertretung bei Urlaub oder Krankheit.

Während einige Gleichstellungsbeauftragte über gar keine eigenen Haushaltsmittel verfügen, liegt das Durchschnittsbudget aller befragten Beauftragten in Brandenburg bei 385 Euro im Jahr. Insbesondere sind die Haushaltsmittel in den Landkreisen mit durchschnittlich 2.000 Euro kaum ausreichend, um in die Fläche wirken zu können oder den geforderten Eigenanteil bei Landeszuwendungen leisten zu können.

Auch in punkto Eingruppierung zeigt sich, das Gleichstellungsarbeit in den Brandenburger Kommunen überwiegend als Sachbearbeitung definiert wird und nicht – wie in anderen Bundesländern durchaus üblich – als Führungsaufgabe. 57,1 Prozent der Befragten sind in der Entgeltgruppe 9 oder niedriger eingruppiert.

Die mangelnde personelle und finanzielle Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen korrespondiert mit der nachlässigen Bereitschaft, sie in Verwaltungsprozesse einzubeziehen. Dabei ist es Aufgabe einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die Kommune und Dienststelle zu unterstützen, den Verfassungsauftrag zur Durchsetzung der Geschlechtergerechtigkeit zu erfüllen. Jedoch werden 2 von 3 der Befragten selten bis nie in gleichstellungspolitisch relevante Prozesse einbezogen. Deutlich besser bewerten die Gleichstellungsbeauftragten, ihre Einbindung in Personalauswahlprozesse. 3 von 4 sagen, sie werden immer bis oft in die Personalauswahl ihrer Verwaltung  einbezogen.

Die Hälfte der Befragten (48,6 Prozent) glaubt, dass das Thema Gleichstellung bei den Führungskräften der Verwaltung kaum bis gar nicht akzeptiert ist. „Dabei sind es gerade die Verwaltungsspitzen, die gefordert sind, Gleichstellung zur Chef*in-Sache zu machen!“, moniert die LAG. 71,4 Prozent sind der Überzeugung, dass die Verankerung auf Top-Ebene, die Akzeptanz von Gleichstellungsarbeit in der Verwaltung positiv beeinflussen kann.

Die LAG fordert deshalb einheitliche und klare Definitionen der Rechte, Aufgaben und Kompetenzen sowie ausreichende finanzielle, zeitliche und sachliche Ressourcen für kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Aber auch eine angemessene Vergütung und die Freistellung von anderen Aufgaben stärken die kommunale Gleichstellungsarbeit im Sinne aller Frauen und Männer.

 

Dokumente zum Download

Umfrageergebnisse im Überblick: Zur Situation kommunaler Gleichstellungsbeauftragter im Land Brandenburg

Zu den Forderungen der LAG kommunaler Gleichstellungsbeauftragter

 

Christiane Bonk, Manuela Dörnenburg, Theresa Pauli und Claudia Röttger
Sprecherinnen der LAG kommunaler Gleichstellungsbeauftragter im Land Brandenburg