Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!

Posted by on Nov 6, 2015 in Allgemein

Alle Frauen sind mutig, stark und schön!* Auf alleinerziehende Frauen trifft dies ganz besonders zu. Denn frau muss besonders tapfer und beharrlich sein, wenn sie, wie Doreen K., gleich drei Kinder alleine großzieht.

Seit Kurzem hat die 33-jährige Reiki-Meisterin auch wieder einen sozialversicherungs- pflichtigen Job. Denn als sie vor sieben Jahren aus Finnland zurückkam, wurde ihre Qualifizierung in Deutschland nicht anerkannt und niemand wollte hier eine alleinerziehende Mutter einstellen.

Jetzt sind ihre Töchter zwischen zwölf und sechzehn Jahre alt und Frau K. freut sich auf ihre neue Vollzeittätigkeit. Gar nicht erfreulich findet sie hingegen, dass bei der steuerlichen Entlastung für die Lohnsteuerklasse II automatisch nur ihre erste Tochter mit 600 Euro zu Buche schlägt.

Für die beiden anderen muss sie die Steuerentlastung extra beantragen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde im Juli 2015 rückwirkend zum 01.01.2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro erhöht. Ab dem zweiten Kind erhöht er sich jeweils um 240 Euro pro weiteres Kind.

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Durch diesen Entlastungsbetrag vermindert sich das zu versteuernde Einkommen und wird mit dem Lohnsteuerjahresausgleich in der Steuerklasse II automatisch berücksichtigt – allerdings nur für ein Kind. Frau K. kann indes jeden Euro gut gebrauchen, denn nicht nur Klassenfahrten und Weihnachtswünsche der Kinder wollen bezahlt werden.

Auch Christine Beu vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Brandenburg e. V. findet die neue Regelung unzureichend. Sie kritisiert die geringe Erhöhung des Entlastungsbetrages und hat sich vom „Familienpaket“ der Bundesregierung insgesamt mehr versprochen, z. B. wäre die Ausgestaltung der Steuerklasse II mit einem zweiten Grundfreibetrag als Gegenstück zum Ehegattensplitting angemessen.

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Ihr praktischer Tipp in der derzeitigen Situation: Die nötigen Vordrucke „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2015 und 2016“ erhält man beim Finanzamt oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de -> Formularcenter -> Formulare A–Z -> Lohnsteuer.

Die bundesweite Kampagne des Verbands „UmSTEUERn – keine Familie II. KLASSE! Steuerge-rechtigkeit für Alleinerziehende!“ läuft bis zum Ende des Jahres. Die Unterschriften werden an die Politik überreicht. Unterschreiben können Sie hier

Und das ist dringend nötig: Bis jetzt gibt es gerade mal knapp 4.000 Unterschriften.

* Dieser Ausspruch stand auf einem Plakat des Unabhängigen Frauenverbandes von1991

Text: Astrid Priebs-Tröger/Christine Beu
Fotos: Simone Ahrend, sah-photo