Landtag beschließt: Frauen in der Coronapandemie jetzt unterstützen und stärken!
Gestern, am 25. Februar 2021 wurde im Parlament ein Antrag debattiert, der von den Frauen der vier demokratischen Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE initiiert und von den männlichen Abgeordneten unterstützt wurde.
Er setzt an den bestehenden strukturellen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten, die sich in der aktuellen Corona-Pandemie noch verstärken, an. In der Auseinandersetzung wurde der Anstieg der häuslichen Gewalt thematisiert. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten.
Hier setzten der Landesaktionsplan für Gewalt gegen Frauen sowie die Istanbul-Konvention, die auf allen staatlichen Ebenen konsequent umzusetzen ist, an. Der FPR begrüßt nachdrücklich die Forderung für ein Frauenhausstrukturgesetz. Wir brauchen langfristige und tragfähige Lösungen. Der Schutz von gewaltbetroffenen Frauen ist keine freiwillige Leistung, sie ist unser Anspruch.
Frauen leisten überwiegend Care-Arbeit – nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch in den systemrelevanten Arbeitsbereichen. Es sind typische „Frauen-Jobs“, die in dieser Pandemie gefragt sind. Gleichzeitig sind Frauen tendenziell häufiger in Beschäftigungsverhältnissen eingebunden, die vakant werden. Die Überlastung von Frauen, die insbesondere kleine Kinder „nebenbei“ betreuen und sich um das Homeschooling der Kinder kümmern, nimmt zu.
Diese aktuelle Herausforderung wird mit dem gemeinsamen Antrag der frauenpolitischen Sprecherinnen prägnant hervorgehoben, ohne die strukturellen Aspekte zu übersehen. Auch die Unterrepräsentanz von Frauen in den Kommunalparlamenten bleibt eine Herausforderung. Damit stellt der Antrag die wesentlichen Punkte der frauenpolitischen Themen deutlich hervor.
Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm ist eines der wichtigsten Instrumente, um der dauerhaften Ungleichbehandlung nachhaltig entgegenzuwirken. Der FPR hofft, dass die Bedeutung und Wertschätzung, die gleichstellungspolitischen Projekte mit diesem Antrag entgegengebracht wird, auch in der Verteilung der finanziellen Mittel berücksichtigt wird. Der FPR appelliert an die Verantwortung des Haushaltsgesetzgebers, die Finanzmittel für das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm keinesfalls zu kürzen, sondern sie vielmehr noch auszuweiten. Auch die Frauenorganisationen, die gerade jetzt so wichtige Arbeit machen, wie der die Landesverbände der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV), Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA), sowie der Demokratische Frauenbund, bedürfen größerer Unterstützung. Gerade in den Zeiten der Pandemie haben unsere Mitgliedsorganisationen Übermenschliches geleistet, um soziale Ungleichheit und strukturelle Benachteiligung entgegenzuwirken.
Der FPR erkennt gleichzeitig an, dass eine gesellschaftliche Veränderung festzustellen ist. Es gibt vor allem jüngere Väter, die sehr verantwortlich ihren Anteil an der Kinderbetreuung übernehmen und damit die Mütter unterstützen und es gibt auch Arbeitgeber:innen, die flexiblere Arbeitszeiten ermöglichen. Solche kompensierenden Vorbilder sind hilfreich und nützlich. Sie geben die richtigen Signale für die Zukunft nach der Pandemie.
Text: Anke Robert