Gegen den „Marsch für das Leben“ am 19.09.2020 in Berlin & für den internationalen Safe Abortion Day am 28.09.2020

Posted by on Sep. 25, 2020 in Allgemein

Am Samstag, den 19.09.2020, veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht wieder einen Schweigemarsch in Berlin. Die Lebensschutzbewegung vertritt antifeministische Meinungen und fordert, Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gänzlich zu verbieten.

Wir solidarisieren uns mit den vielen Frauen, die gegen diese Bewegung demonstrieren – am kommenden Samstag wie auch beim internationalen Safe Abortion Day am 28.09.2020. Der FPR empfiehlt dem Land Brandenburg und den Kommunen niedrigschwellige Informationen für ungewollt Schwangere bereitzustellen.

Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. kritisiert den „Marsch für das Leben“ und seine Forderungen scharf. Die Kriminalisierung von Abtreibung führt dazu, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Illegalität stattfinden: unter schwierigsten Bedingungen, und vielfach mit Komplikationen. Die WHO ging 2017 von etwa 47.000 Frauen aus, die welt- weit an den folgen illegaler Schwangerschaftsabbrüche starben.

Heiderose Gerber (Sprecherin des FPR): „Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen über den eigenen Körper ist eine Grundforderung der Frauenbewegung. Für mich steht das Recht der Frau auf einen legalen und kostenlosen Schwangerschaftsabbruch – unabhängig von den Gründen, die die Frau zu diesem Schritt bewegen – außer Diskussion. Das oberste Prinzip, das mich zu dieser Überzeugung führt, ist das der Legitimität körperlicher und sexueller Selbstbestimmung der Frau.“

Zum Hintergrund:

Schwangerschaftsabbrüche sind im Strafgesetzbuch in den §218 und 219 geregelt. Abtreibungen sind in Deutschland illegal, sie sind aber innerhalb der ersten 12 Wochen straffrei – nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung und einer danach folgenden dreitätigen Bedenkzeit. In §219 wird ausdrücklich formuliert, dass die Beratung ein klares Ziel verfolgt: „die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“. Die Paragraphen 218 und 219 stehen bis heute in der Kritik von Feminist*innen, denn das Selbstbestimmungsrecht von Frauen über den eigenen Körper ist eine Grundforderung der Frauenbewegung. Anstelle von moralischer Verurteilung braucht es einen sachlichen Umgang mit dem Thema sowie das Recht auf einen legalen und kostenlosen Schwangerschaftsabbruch, unabhängig von den Gründen, die dazu führen. Darüber hinaus sollten wir die gesellschaftlichen Verhältnisse und die soziale Situation der Frauen, in denen ihre individuellen Entscheidungen stattfinden, nicht aus den Augen verlieren.

 

PM FPR am 17.09.2020