Forderungen für bessere kommunale Gleichstellungsarbeit

Im Brandenburger Superwahljahr 2019 fordern die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten von den politisch Verantwortlichen auf den Ebenen der Kommunen und des Landes bessere Strukturen und finanzielle Mittel.

  • Unsere Devise ist: Nicht nur an die Frauen denken. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten verstehen moderne Gleichstellungsarbeit auch als Arbeit an Rollenbildern – für Männer* und Frauen*. Deshalb sollen Angebote und Projekte der Väterarbeit forciert werden. Die Leitlinien geschlechtergerechter Jugendarbeit sollen flächendeckend und in den Ausbildungen für Erzieher*innen, Pädagog*innen und Lehrkräfte gelehrt werden. Die Berufsorientierung soll ganzheitlich ansetzen und die Eltern, Medien und Kammern ins Boot holen. „Ohne am Rädchen von Rollenbildern und Berufswahl zu drehen, kommen wir auch beim Gender Pay Gap und Gender Care Gap nicht weiter“, mahnt Christiane Bonk, Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (LAG).
  • Die Arbeit der Mitarbeiterinnen in den Verbänden und Frauenschutzeinrichtungen muss besser entlohnt werden. „Man kann nicht die hochqualifizierte Referentin bzw. Sozialarbeiterin fordern und dann nicht zahlen wollen“, findet Theresa Pauli, weitere Sprecherin der LAG. Teilweise müssen Frauenhäuser schließen, weil die Löhne für die Sozialarbeiterinnen zu gering sind. Hier sind Kommunen und die Landesregierung gefragt. „Frauen und ihre Kinder vor Gewalt zu schützen ist kommunale Daseinsfürsorge und kein Fundraisingprojekt!“, appelliert Pauli.
  • Vor Ort sind es zu wenige hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, um nachhaltig Strategien zu entwickeln, den Verfassungsauftrag der Gleichstellung in den Kommunen zu überwachen und die Rathäuser zu beraten. Manuela Dörnenburg, dritte Sprecherin der LAG, fordert: „Die Kommunalverfassung muss sich ändern und lauten: In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner*innen sind kommunale Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich zu benennen. In Gemeinden mit mehr als 30.000 bis 150.000 Einwohner*innen sind sie hauptamtlich und in Vollzeit tätig.“
  • Parität auch in den Kommunen! Das Paritätsgesetz für Landeslisten war erst der Anfang. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten fordern verbindliche Regelungen für das Kommunalwahlrecht und konkrete Maßnahmen: Damit sich die politische Kultur in den Parteien und Gremien ändert und attraktiver für alle Geschlechter wird.

Text: Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Land Brandenburg

Hier das Forderungspapier der LAG mit weiteren Infos sieben Forderungen.

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