Femizide sollen als Straftatbestand definiert werden – GFMK beschließt Antrag von Brandenburg

Posted by on Juli 8, 2021 in Allgemein

Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (GFMK) hat den Beschluss gefasst Femizide zu definieren, zu analysieren und zu verhindern. Der beschlossene Antrag kam von Brandenburg! Femizide heißen die Morde an Frauen, weil sie Frauen sind.

Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. (NbF) begrüßt den Beschluss der GFMK: „Die Bedrohung von Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt ist in Deutschland täglich und allgegenwärtig. Auch in Brandenburg gab es in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Morde an Frauen, die durch Partner oder Ex-Partner verübt wurden. Diese finale Eskalation der Gewalt steht meistens am Ende einer langen Gewaltspirale, die mit emotionaler und psychischer Gewalt beginnt und sich stetig steigert.“

Frauenministerin Ursula Nonnemacher erklärt:

„Mit unserem Antrag betreten wir Neuland in Deutschland, denn nach wie vor gibt es keine strafrechtliche Definition für Femizide, die in der öffentlichen Diskussion häufig verharmlosend als Familiendrama, Beziehungstat oder gar Ehrenmord bezeichnet werden. Hier brauchen wir ein Umdenken und einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft. Im Jahr 2019 hat das Bundeskriminalamt insgesamt 777 Tötungsdelikte an Frauen registriert, davon 301 Opfer in Partnerschaften oder Ex-Partnerschaften. Vielfach werden Tötungen und Tötungsversuche an Frauen durch ein Machtgefälle in einer bestehenden oder beendeten Partnerschaft begangen. Ihnen voraus gingen anhaltende Bedrohung und Misshandlung.

Ich bin sehr froh, dass wir eine längst überfällige Debatte angestoßen haben. Gesellschaft und Politik müssen anerkennen, dass es sich um ein strukturelles Gewaltphänomen handelt.“ 

Catrin Seeger, Leiterin des Beratungs- und Krisenzentrums für Frauen Rathenow und Vorstandsfrau des NbF e.V.: „Wenn Frauen durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners sterben, geschieht dies nicht zufällig und häufig auch nicht spontan. Sie mussten sterben, weil sie Frauen waren und es dennoch wagten, sich zu behaupten; weil sie es wagten sich zu trennen. Diese Straftaten müssen im Kontext der Geschlechterbilder betrachtet werden, auf denen sie basieren. Das Land Brandenburg hat mit diesem erfolgreichen Antrag zum Thema Femizide einen wichtigen und dringend notwendigen Schritt in eine Zukunft gemacht, in der diese Gewalt verhindert wird, bevor sie passiert.“

Konkret folgt aus dem Beschluss:

  1. Femizide sollen als Tatbestand betrachtet und eine hinreichende Befassung mit Strategien gegen Femizide angeregt werden.
  2. Die GFMK wird eine Definition für Femizide erarbeiten und diese mit Justizminister- und Innenministerkonferenz abstimmen.
  3. Die Justiz- und die Innenministerkonferenz werden gebeten, Maßnahmen aus Ländern wie Frankreich und Spanien zu prüfen, wo durch gezielte polizeiliche und politische Maßnahmen Gewalt an Frauen und Mädchen deutlich verringert werden konnte. (Die kriminalstatistische Erfassung und Bewertung von Frauentötungen, ein interdisziplinäres Hochrisikofallmanagement und der Ausbau des Opferschutzes haben hier zu deutlichen Erfolgen bei der Bekämpfung von Femiziden geführt.Zudem hat Spanien bereits 2004 ein Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt verabschiedet, Frankreich hat 2019 erfolgreich einen Runden Tisch zu häuslicher Gewalt gegründet.)

Mehr zur GFMK: www.gleichstellungsministerkonferenz.de

Mehr zur Arbeit des NbF e.V.: www.nbfev.de

Text: Zusammenstellung der Pressemitteilungen des MSGIVs und des NbF e.V

Bild: Logo NbF e.V.