Die berühmteste Hebamme Brandendenburgs
Wie muss sich Justine Siegemundin gefühlt haben, als im Jahr 1658 vier „Wehemütter“ über mehrere Tage versuchten sie zu entbinden? Es wurde erst sehr spät erkannt, dass Siegemundin scheinschwanger war und gar nicht entbunden werden konnte. Diese Erfahrung hat sie dazu veranlasst, selbst „Wehemutter“, wie Hebammen damals genannt wurden, zu werden.
Kompetente Geburtsbetreuung und Schwangerschaftsbegleitung sind auch heute noch grundlegende menschliche Bedürfnisse. Schwangerschaft und Geburt sind – ebenso wie Altern und Sterben – Teil unserer Existenz als Menschen. Entscheiden wir uns für Kinder, müssen wir auch heute, in diesen modernen und technologisierten Zeiten, diese Kinder austragen (lassen). Allerdings sind wir auf kompetente Betreuung, sozial wie medizinisch, Hilfe und Unterstützung angewiesen, selbst wenn die Schwangerschaft weitestgehend ohne Komplikationen verläuft. Frauen unterstützen sich schon seit Jahrtausenden gegenseitig dabei, dieses Grundbedürfnis abzusichern – der Hebammenberuf ist die Professionalisierung dieser gegenseitigen Hilfe. So gehört die gesamte Schwangerenvorsorge (mit Ausnahme von Ultraschall-Untersuchungen) die konkrete Geburtshilfe, sowie die Wochenbettbetreuung und zum Teil auch Aufklärung über Familienplanung oder Betreuung bei Fehl- oder Totgeburten zu den Aufgaben dieser Berufsgruppe.
Siegemundin wurde als Pfarrerstochter im Dezember 1636 in niederschlesischen Rohnstock geboren. Nach ihrem Entschluss Wehemutter zu werden und der entsprechenden Ausbildung, entband sie zwölf Jahre lang vor allem Bäuerinnen und wurde 1670 „Stadt-Wehemutter“ in Liegnitz. Sie genoß größtes Ansehen und den Ruf auch schwierige Geburten meistern zu können. Außerdem legte sie umfangreiche Aufzeichnungen zu den betreuten Geburten an. 1683 rief der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm sie als „Chur-Brandenburgische Hof-Wehemutter“ an seinen Hof in Berlin. Als er Siegemundin an den niederländischen Hof schickte, riet ihr die englische Prinzessin Maria II. von Oranien ihre Aufzeichnungen als Lehrbuch mit Kupferstichen zur Drucklegung freizugeben.
Die Geschichte des Hebammenberufes ist auch von gesellschaftlicher Vereinnahmung geprägt. So waren viele „Wehemütter“ im Mittelalter nicht nur ihren Gemeinden verpflichtet, sondern auch der Kirche. So mussten sie das Neugeboren zur Taufe bringen, verstarb es vorher, mussten sie eine „Nottaufe“ vornehmen. War der Kindsvater unbekannt, mussten sie Nachforschungen dazu anstellen und hatte das neugeborene Kind eine Behinderung, mussten sie die Mutter bei der Gemeinde anzeigen. Im Hochmittelalter wurden sie sogar per Eid auf einen christlichen Lebenswandel eingeschworen, was die Vergabe abtreibender Mittel oder die Verheimlichung von Geburten unmöglich machen sollte. Dennoch galten Weißfrauen – eine weitere Bezeichnung für Hebammen – „als der größte Schaden für die katholische Kirche“. So wurden auch viele von ihnen Opfer der Hexenverfolgung.
Gesagt, getan – Siegemundin veröffentlichte 1690 ihre Anleitung für Hebammen, welche als Dialog zwischen einer erfahrenen Wehemutter und ihrer Schülerin abgefasst ist. Es widmete sich besonders schwierigen Geburten z. B. auch Steiß- oder Gesichtsgeburten. Die 40 abgebildeten Stiche wurden vermutlich nach Illustrationen der Autorin gestochen und zeigen unter anderem den „doppelten Handgriff“, der bei Schräglage des Kindes lange als „Klassiker“ galt. Doch um das Buch veröffentlichen zu können, musste sie es der medizinischen Fakultät in Frankfurt vorlegen, denn Frauen durften damals nicht frei publizieren und erst recht nicht zu Themen, die eigentlich ein Studium erforderten. Auch nach der Veröffentlichung erfuhr Siegemundin Schmähungen, Anfeindungen und es wurden Gegenschriften verfasst – nichtsdestotrotz galt ihr Werk lange Zeit als Grundlagenliteratur für die Hebammenzunft und hat einen großen Anteil daran, dass viele Hebammen vielen Kindern auf die Welt verhelfen konnten.
Heute kämpfen die Hebammen, wie in vielen Berufsgruppen, die vorrangig weiblich besetzt sind, um ihr berufliches Überleben und die Betroffenheit von Prekarisierung ist enorm. So gibt es heute keinen bundesdeutschen Versicherungsschutz, weder für freiberufliche oder in Krankenhäusern tätige Hebammen. Zudem wird die Vergütung der hohen Verantwortung, die Hebammen übernehmen nicht gerecht. Die wichtige gesellschaftliche Stellung, die die Leistungen von Hebammen einnehmen, wird politisch einfach nicht anerkannt. Und so könnte mit dem Verschwinden der Hebammen, neben der leicht zugänglichen und Wohnort nahen Schwangerschaftsbetreuung, auch die Wahlfreiheit der werdenden Eltern massiv eingeschränkt werden z.B. bei der Wahl des Geburtsortes. Wollen wir das?
FrauenOrt Justine Siegemundin: Europa-Universität Viadrina, Logenstraße, 15230 Frankfurt (Oder)
Text: Laura Schleusener
Bilder: https://www.frauenorte-brandenburg.de/index.php?article_id=120