Das Brandenburger Paritätsgesetz ist nicht ausreichend für einen paritätisch besetzten Landtag!
Stellungnahme des Frauenpolitischen Rats Land Brandenburg zur heutigen konstituierenden Sitzung des 7. Brandenburger Landtags
Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. weist zur konstituierenden Sitzung des neuen Brandenburger Landtags darauf hin, dass der Frauenanteil im Parlament erneut gesunken ist: nur noch 32% der Abgeordneten sind weiblich. In der vergangenen Legislaturperiode waren es immerhin noch 36%.
Das Zustandekommen dieser 32% könnte nicht anschaulicher illustrieren und belegen, warum es das bereits verabschiedete Paritätsgesetz braucht, aber auch, warum es noch unvollendet ist und in der kommenden Legislaturperiode vollendet werden muss:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE arbeiten bereits mit innerparteilichen Regelungen für die Aufstellung paritätischer Wahllisten. Ihre Mandate haben sie (bis auf ein Direktmandat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) über die Wahllisten errungen.
Das ergibt also 50% Frauen in ihren Landtagsfraktionen. Es sind die AfD und die CDU, die den Frauenanteil nach unten ziehen – und leider nicht erwartungsgemäß auch die SPD.
AfD und CDU hatten sowohl bei ihren Wahlkreisdirektkandidaturen als auch auf ihren Wahllisten einen deutlichen Überhang männlicher Kandidierender. Dieser führt nun zu Frauenanteilen in den Fraktionen von 22% (AfD) bzw. 26% (CDU).
Mit Blick auf das 2020 in Kraft tretende Paritätsgesetz lässt sich feststellen: die gesetzliche Regulierung war notwendig! Bei der nächsten Wahl wird das Gesetz dafür sorgen, dass auch deren Wahllisten mit mindestens 50% Frauen besetzen sein werden.
Allerdings greift das Gesetz nicht bei den Direktkandidaturen, weshalb auch das Paritätsgesetz nicht für vollständige Parität im Landtag sorgen wird: Anhand der SPD zeigt sich sehr eindrücklich, wie entscheidend die Aufstellung der Direktkandidierenden in den Wahlkreisen für das Endergebnis sein kann, denn sie haben Vorrang vor den Listenkandidierenden. Die SPD als Wahlsiegerin hat im neuen Landtag nur einen Frauenanteil von 28%, weil sie all ihre Plätze über die Direktmandate besetzt – der SPD stehen 25 Sitze zu und es wurden 25 Wahlkreise gewonnen, entsprechend entfällt der Einzug in den Landtag über die Listenplätze, die paritätischer verteilt waren als die gewonnen Direktmandate.
Solange die Wahlkreisdirektkandidaturen von den Parteien nach gusto – und damit mit Männerüberhang – besetzt werden können, bleibt der zweite und entscheidendere Zugang zu einem Landtagsmandat unreguliert. Daher fordert der Frauenpolitische Rat, dass dieser Zugang ebenfalls gesetzlich geregelt wird. Wie im ursprünglichen Parité-Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch vorgesehen.
Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V., als landesweit aktiver, zivilgesellschaftlicher Akteur, will bis zu den nächsten Wahlen durch umfassende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit den Bekanntheitsgrad sowie die Akzeptanz für das Thema Parität in der breiten Bevölkerung steigern.
Denn Aufgabe des FPR ist es, sicher zu stellen, dass die spezifischen Erfahrungen von Frauen als Querschnittsthema in allen Politikfeldern gleichermaßen berücksichtigt werden. Dafür ist es zwingend notwendig, dass Frauen in allen Politikfeldern vertreten sind, und zwar in einem Ausmaß, welches es ihnen erlaubt, Themen hörbar einzubringen.
Der FPR wird außerdem auf den Ebenen aktiv, die Frauen von der Aufnahme eines politischen Mandats abhalten. Eine dieser Ebenen ist das Nominierungsverfahren im Vorfeld von Wahlen.
Verantwortlich: Verena Letsch