„Chancengleichheit wird es nur über eine gesetztliche Quotenregelung geben“ – Prof. Dr. Silke Laskowski beim 43. Falkenseer Frauenstammtisch

Posted by on Mrz 13, 2017 in Allgemein

Zur Veranstaltung: Donnerstag, 9. März um 19.00 Uhr: Hotel Kronprinz, 43. Falkenseer Frauenstammtisch, mit Ursula Nonnemacher von Bündnis 90/Die Grünen und Prof. Dr. Silke Laskowski

Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag, Ursula Nonnemacher, begrüßte ihre Gäste zum 43. Falkenseer Frauenstammtisch im Hotel Kronprinz in Falkensee. Seit Mai 2010 findet der Frauenstammtisch regelmäßig alle zwei Monate statt, traditionell jedes Jahr auch zur Brandenburgischen Frauenwoche. Unter dem diesjährigen Motto „Frauen MACHT faire Chancen“ waren rund 30 Frauen im Alter zwischen 22 und 82 Jahren nach Falkensee gekommen, um Professor Dr. Silke Laskowski zu erleben. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Kassel und engagiert sich maßgeblich für das Aktionsbündnis „Parité in den Parlamenten“, ein Zusammenschluss engagierter Menschen aus allen Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Spektrums, dass sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Volksvertretungen einsetzt. Zuletzt hat das Aktionsbündnis Ende November 2016 eine Verfassungsklage gegen die aktuellen Wahlgesetze beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Ursula Nonnemacher eröffnete den Abend mit der Anekdote, dass eine Delegation aus Togo sehr erstaunt gewesen sei, dass Deutschland kein Paritätsgesetz habe – in Togo sind Frauen paritätisch in den Parlamenten vertreten, wie in nur acht Ländern der Europäischen Union.

„Eine effektive Einflussnahme auf die Staatsorgane wie Polizei und Justiz und die Parlamente hatten Frauen noch nie, weil ihre Interessen noch nie angemessen gespiegelt wurden“, sagte Prof. Laskowski. Und weiter: „Das geltende Wahlorganisationsrecht ist ein Recht, das mittelbar diskriminierend für Frauen wirkt“, wobei sich mittelbar neutral anhöre, sich aber zu Lasten der Frauen auswirke, ein Beispiel dafür sei das Teilzeitgesetz. Eindrucksvoll skizzierte sie anhand der Deutschen Historie, wie die männliche Dominanz in den Parlamenten entstanden ist. 1918 wurde Frauen im Rahmen der Novemberrevolution das erste Mal in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht zugesprochen. Am 19. Januar 1919 durften Frauen das erste Mal wählen, und dabei auch weibliche Abgeordnete. Aus dem Stand heraus kamen so zehn Prozent Frauen in die Weimarer Nationalversammlung. In der Zeit des Nationalsozialismus, so Laskowski weiter, herrschte ein „knallharter Sexismus“ – ein Aspekt des Dritten Reiches, der Laskowskis Meinung zufolge noch gar nicht aufgearbeitet sei. 1933 wurde den Frauen das passive Wahlrecht aberkannt, sie waren also nicht mehr wählbar. Zudem konnten sie keine juristischen Berufe ergreifen, „um die Männlichkeit des Staates zu sichern, gab es an den Hochschulen keine Professorinnen“, analysierte Prof. Laskowski. Ein weiteres Beispiel für die Diskriminierung der Frau: Unter dem ersten Bundeskanzler der Bundesrepbulik Deutschland, Konrad Andenauer, war zunächst keine einzige Frau im Kabinett. Erst 1961 gelang es Elisabeth Schwarzhaupt, die erste Bundesministerin zu werden. Begrüßt wurde sie von Adenauer mit „Guten Morgen, meine Herren“, und als sie protestiere, sie sei eine Frau, entgegenete dieser: „In diesem Kreis sind Sie ein Mann“, was einer Würdigung entsprechen sollte.

Prof. Dr. Silke Laskowski nannte weitere Meilensteine in der Gleichberechtigung der Frau: 1948/49 arbeiteten 65 Personen im Parlamentarischen Rat an einer demokratischen Verfassung für den neuen deutschen Staat, darunter 61 Männer und vier Frauen, weshalb von „Gründervätern“ die Rede war. Unter den vier Gründerinnen war Dr. Elisabeth Selbert, sie erstritt den Gleichberechtigungsartikel, Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. In der Ehe galt: Bis 1962 dufte die Frau kein eigenes Bankkonto eröffnen, bis 1977 benötigte sie dazu die Zustimmung ihres Mannes. Bis 1958 durfte der Mann das Arbeitsverhältnis seiner Frau fristlos kündigen. Noch ein paar Zahlen, die alle anwesenden Frauen nachdenklich stimmten: Die Lohndifferenz (Gender Pay Gap) zwischen Mann und Frau liegt im Bundesdurchschnitt bei 25 Prozent, das bedeutet, im Grunde werden Frauen auf das Jahr gerechnet erst ab April bezahlt. „Auch dieses Grundrecht auf Lohngleichheit steht uns Frauen zu“, betonte Laskowski, „seit 68 Jahren steht der Gesetzgeber in der Verpflichtung!“

Unter den weiblichen Gästen des Abends erhob sich Murren, Staunen und eine lebhafte Diskussion: Um die ungleichen Löhne von Mann und Frau, um vermeintlich gerechte Tarifverträge (Einwand aus dem Publikum: In Brandenburg haben ohnehin nur 22 Prozent der Betreibe eine Tarifbindung, mit abnehmender Tendenz), um den Vorstoß der Familienministerin Manuela Schwesig, dass in Betrieben ab 200 Mitarbeitern eine Transparenz herrschen müsse, was die männlichen Kollegen verdienten (mit Nonnemachers Zwischenbemerkung, dass Brandenburg fast nur aus Kleinbetrieben mit weit unter 200 Mitarbeitern bestünde), um die Kündigung einer ZDF-Journalistin, die genau die ungleiche Bezahlung unter Journalistinnen und Journalisten aufdecken wollte. Einige der in der DDR sozialisierten Frauen merkten an, im Osten seien die Frauen doch mit besseren Rechten ausgestattet gewesen, sie hätten gearbeitet, ihr eigenes Konto gehabt und ihr sei von den Männern viel Achtung entgegengebracht worden.

Auch in diesem Punkt blieb Prof. Laskowski sachlich und führte die leicht erregten Gemüter auf ihr Thema zurück: Nicht, wie im Osten und Westen die Praxis z.B. mit Kontoführung und Erwerbstätigkeit war, sei ihr Thema, sondern die Gesetzgebung. „Es geht mir um das Recht, das dahintersteht“, resümierte sie, „und in den ostdeutschen Länderkammern saßen auch nur alte Männer, Frau Honecker war die einzige Ministerin – und die war glücklich verheiratet“, scherzte Laskowski im Hinblick auf die Frau des Generalsekretärs des Zentralkomitees der SED.

Laskowski rühmte die Frauenquote der Bündnisgrünen. Erst als diese Partei mit in die Parlamente rückte, galt als interne Satzungsregel 50 Prozent plus: mehr Frauen als Männer sind möglich, aber auf jeden Fall muss die Hälfte weiblich besetzt sein. Dadurch kamen die anderen Parteien unter Druck – die SPD setzte sich zum Ziel, 30 Prozent der Abgeordneten sollten Frauen sein. Dass 36 Prozent Frauen im Bundestag vertreten sind, führte Laskowski auf den „FDP-Faktor“ zurück: hier gäbe es fast ausschließlich Männer, und da die Partei aus dem Bundestag geflogen ist, hätte sich der Anteil weiblicher Abgeordneter leicht verbessert. Für die Direktmandate müsse es ebenfalls eine gesetzliche Regelung geben. Frankreich habe es so gelöst: in den Wahlkreisen werden immer Duos von Frau und Mann aufgestellt, sonst wird die Partei abgestraft – so sind die Parlamente seit 2014 paritätisch besetzt.

Warum manche Frau einem Politiker mehr Fähigkeiten zutraue als einer Politikerin, warum die männlich geprägte Diskussionskultur nicht gerade befördere, dass Frauen in die Politik strebten, all das wurde eifrig diskutiert, auch mit den Gleichstellungsbeauftragten von Oranienburg, Heidrun Szczepanski, und von Falkensee, Manuela Dörnenburg. Schade, dass die Frauen aus Togo nicht mit dabei waren.

 

Autorin: Annette Weiß, Bündnis 90/Die Grünen, für Rückfragen: 0176 – 990 25 810