Sieben Jahre Istanbul-Konvention – Umsetzung ungewiss?
Pressemitteilung der Kontaktstelle der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg (KIKO) und des Frauenpolitischen Rates Land Brandenburg e.V. (FPR) zum Jahrestag des Inkrafttreten der Istanbul-Konvention
„Sieben Jahre nach Inkrafttreten darf die Umsetzung nicht ungewiss sein.“ Der Frauenpolitischen Rat Land Brandenburg und die KIKO Brandenburg fordern aktives Vorgehen gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt.
Am 01. Februar 2018 trat die Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention) in Deutschland in Kraft. Sieben Jahre später bestimmt Gewalt weiterhin den Alltag von Frauen, Mädchen, trans*, inter* und nicht-binären Menschen im Land Brandenburg.
Der frauenpolitische Rat Land Brandenburg und die KIKO Brandenburg begrüßen, dass sich die Koalition dem Gewaltschutz für Frauen verschrieben hat und die Umsetzung der Istanbul-Konvention als auch die Schulung von relevantem Personal vorsieht. Gleichzeitig betrachten sie den vagen Wortlaut kritisch: „wirkt auf deren [Istanbul-Konvention] Umsetzung hin“ und appellieren an die Koalition die Umsetzung der Konvention aktiv voranzutreiben.
Alina Robben, Referentin der KIKO Brandenburg:
„Die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen gehört oben auf die politische Agenda. Der Gewaltschutz im Land und die Umsetzung der Istanbul-Konvention muss mit Entschlossenheit und Ressourcen erfolgen. Ein Hinwirken reicht nicht aus.“
Jana Dornfeld, Geschäftsführerin FPR:
„Ein Leben frei von geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein Menschenrecht. Dieses Recht für alle Brandenburger*innen zu verwirklichen und die Vorgaben der Istanbul-Konvention wirksam umzusetzen, ist Grundstein für echten Fortschritt hin zu einem gleichberechtigten Brandenburg.“
Der FPR und die KIKO Brandenburg appellieren an die Regierungsparteien die großen Lücken im Koalitionsvertrag im Bereich Gewaltschutz und Gleichstellung zu schließen. Konkret braucht es u.a. die Schaffung von Fachberatungs- und Interventionsstellen, den Ausbau der Täter- und Jugendarbeit als Prävention, sowie den dringenden Ausbau der Schutzplätze – bedarfsgerecht, barrierefrei und dauerhaft finanziell abgesichert.
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Weitere Informationen / Kontakt
Für weitere Informationen oder Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an:
Kontaktstelle der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg (KIKO)
Träger: Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. (NbF),
Charlottenstraße 121 │14467 Potsdam
Alina Robben, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V. (FPR),
Charlottenstraße 121 │14467 Potsdam
Jana Dornfeld, Geschäftsführerin
kontakt@frauenpolitischer-rat.de
Über die Istanbul-Konvention
Ein wichtiges Instrument im Kampf gegen geschlechtsspezifische, häusliche und partnerschaftliche Gewalt ist die Istanbul-Konvention. Dieses Menschenrechtsabkommen erklärt die Gewalt zur Menschenrechtsverletzung und wurde nach dem Ort der ersten Unterzeichnung (Istanbul) benannt und trägt eigentlich den Titel „Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Enthalten sind Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen, und zum Schutz von Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt und deren Kindern, sowie zur Sanktion der Täter*innen. Seit 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht. Damit sind Bund, Länder und Kommunen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verpflichtet.
Über die KIKO Brandenburg
Die KIKO dient NGOs und der Trägerlandschaft im Land Brandenburg als Informations- und Vernetzungsstelle. Ziel ist der Aufbau und die Koordinierung eines interdisziplinären Netzwerkes, sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung der Vorgaben des „Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)“ im Land Brandenburg. Die KIKO Brandenburg ist ein Projekt des NbF e.V.
Über den Frauenpolitischen Rat
Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. (FPR) ist ein Zusammenschluss von derzeit 26 Frauenverbänden, -organisationen und -vereinen sowie Frauengruppen der Gewerkschaften, Kirchen und Parteien im Land Brandenburg. Wir sind partei- und konfessionsübergreifend und vertreten die Interessen von ca. 300.000 organisierten Frauen im Land. Gemeinsam setzen wir uns für politische Chancengleichheit und Gleichberechtigung der Geschlechter ein.