Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs muss JETZT kommen!
Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. und weitere 14 Landesfrauenräte unterstützen den Gesetzentwurf und fordern die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches.
Am 14. November 2024 haben über 236 Abgeordnete verschiedener Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in den Bundestag eingebracht. Heute ist die erste Beratung zum Entwurf des Gesetzes im Bundestag. Die Konferenz der Landesfrauenräte unterstützt den Gesetzesentwurf vor dem Hintergrund ihrer Resolution mit dem Titel „Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren, der im Juni 2024 von 15 Landesfrauenräten verabschiedet wurde.
Der interfraktionelle Gesetzesentwurf sieht folgende Änderungen vor:
- Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs
- Regelung des Schwangerschaftsabbruchs nicht mehr im Strafgesetzbuch (StGB), sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchwKG)
- der Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis wird rechtmäßig
- die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch
- Entkriminalisierung von ungewollt Schwangeren; im StGB wird nur noch der Schwangerschaftsabbruch ohne oder gegen den Willen der Schwangeren geregelt
- die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch entfällt
- die Frist für die kriminologische Indikation wird auf die 15. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis erweitert
- Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen (unkomplizierte Kostenübernahme).
Was u.a. noch nicht geregelt ist und in einem weiteren Schritt erfolgen sollte:
- Anstelle der Beratungspflicht ein Beratungsrecht
- Kostenfreier und barrierefreier Zugang zu Verhütungsmitteln
- Ausbau von Familienplanungsdiensten
- Der Leistungsbereich des Schwangerschaftsabbruchs soll zum verpflichtenden Programm der medizinischen Ausbildung im Studium sowie der Weiterbildung für die gynäkologische Facharztausbildung werden
- Aufnahme einer verbindlichen Regelung zu Aus- und Weiterbildung in der der neuen Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte (ÄApprO)
Die KLFR schließt sich mit ihrer Resolution, wie auch der Deutsche Frauenrat, der Empfehlung der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin an. Auch das Parlament der Europäischen Union hat sich für die Aufnahme des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in die Grundrechte-Charta der EU ausgesprochen.
Weiterlesen
- Resolution der Konferenz der Landesfrauenräte 2024
- Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin
- Beschluss des Deutschen Frauenrats
- Bericht zur „Konferenz der Landesfrauenräte 2024“
Aktiv werden
Jede Stimme zählt. Wer die Forderung unterstützen will, kann daher eine E-Mail an die Bundestagsabgeordneten aus der eigenen Region schicken.
Eine Vorlage dafür findet ihr bei der Kampagne #wegmit218
Oder ihr geht zu einer Demonstration in eurer Region z.B. von „Abtreibung legalisieren“ am 07.12. in Berlin und Karlsruhe.