10-Punkte-Papier zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm
Heute war der FPR eingeladen zum Fachgespräch im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (ASGIV). Thema war das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm für das Land Brandenburg “Gleichberechtigt – Zukunft – Gestalten”.
Der FPR wurde vertreten von unserer Sprecherin Anke Robert. Mit dabei waren weitere Vertreterinnen unserer Mitgliedsorganisationen:
Birgit Uhlworm (SHIA: Selbsthilfegruppen Alleinerziehender, Landesverband Brandenburg),
Christiane Bonk (LakoG: Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Land Brandenburg) UND
Christina Wolff (LAG kGBA: Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an brandenburgischen Hochschulen.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern gehört zu den grundlegenden verfassungsrechtlichen Zielen. Die Landesregierung bündelt ihre Ziele und Maßnahmen nun bereits zum dritten Mal in einem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm und bekräftigt mit dem GPR ihr Bekenntnis zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, gerade auch im Hinblick auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie und ihre Folgen für die Bemühungen um Geschlechtergerechtigkeit, Maßnahmen für eine krisenfeste Gleichstellungspolitik zu erarbeiten.
Das GPR ist ein Programm der Landesregierung. Die Debatte im Fachausschuss ist nicht nur ein symbolischer Akt der Wertschätzung der Arbeit der Landesregierung und der Bedeutung des GPR, sondern auch Ausdruck des Anspruchs an diese. Wir sehen das Potential für eine Weiterentwicklung.
Der FPR begrüßt die inhaltliche Breite der Handlungsfelder des GPRs. Das Fachreferat im MSGIV trat in einen breit angelegten Dialog mit allen Ressorts. Der Kommunikationsprozess mit der Zivilgesellschaft ist wegweisend: Expert*innen der Frauen- und Familienverbände konnten in einem umfänglichen Beteiligungsprozess Ziele und Maßnahmen mit erarbeiten, was auch zur Akzeptanz des GPR beiträgt.
Handlungsmöglichkeiten
Der FPR regt die Evaluation und Prüfung des GPRs als zeitgemäßes Instrument zur Umsetzung der Gleichstellungspolitik im Land an.
Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Sie betrifft alle Politikbereiche und alle Menschen – ob alt oder jung, unabhängig von der Geschlechtsidentität. Der Ansatz für eine gute Umsetzung ist im GPR angelegt, aber es fehlen Möglichkeiten der Kontrolle und Zusammenarbeit der verschiedenen Ressorts. Das Fehlen der Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit, das hinter den Ansprüchen des GPR zurückbleibt, ist in dieser Hinsicht symptomatisch. Wir regen darum an, weitere Möglichkeiten zu prüfen, Gleichstellungspolitik dauerhaft zu verankern.
Bei der Projektförderungen ist ein Paradigmenwechsel notwendig. Wir brauchen Planungssicherheit, um nachhaltige Arbeit zur Geschlechtergerechtigkeit gewährleisten zu können.
Gute nachhaltige Arbeit, die dauerhaft Früchte trägt, ist allseits erwünscht. Um Strukturen zu etablieren, die das wirklich leisten können, erfordert es Planungssicherheit. Die derzeitige Bewilligung finanzieller Mittel in 1-Jahres-Tranchen ermöglicht, die dafür notwendigen Planungshorizonte allerdings nicht. Verlässliche Strukturen im Hauptamt sind dringend notwendig, denn aus ihnen erwachsen Ehrenamtsstrukturen, die dringend notwendig sind.
Der FPR setzt sich für eine tarifgerechte Bezahlung der Geschäftsstellenleitungen der Frauen- und Familienverbände ein und bittet darum, die Förderrichtlinie des Landes zu prüfen und ggf. anzupassen.
Die Landesregierung steht für gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Ausgerechnet die Geschäftsstellenleitungen der Frauen und Familienverbände werden jedoch unterhalb der eigentlich für ihre Qualifikation und Tätigkeit angemessenen Gehaltsstufen entlohnt. Die Bezahlung sollte auf der Grundlage der aktuellen Tarifverträge erfolgen. Hierfür müssen die Fördergrundsätze des Landes überprüft, ggf. angepasst und Haushaltsmittel bereitgestellt werden, sodass die Bezahlung entsprechend der Qualifizierung und der tatsächlich auszuübenden Tätigkeit erfolgt.
Der FPR begrüßt die konsequente Umsetzung des Gender Mainstreamings sowie die Erprobung des Gender Budgetings.
Die Forderung nach einer konsequenten Umsetzung des Gender Mainstreamings sowie der Anwendung des Gender Budgetings waren bereits Forderung des FPR, die er in seinem Papier “Impulse für krisenfeste Geschlechtergerechtigkeit in Brandenburg” formuliert hat.
Wir empfehlen das Gender Budgeting als reguläre Haushaltsstrategie des Landes anzuwenden und sind in Erwartung der zügigen Umsetzung des im Koalitionsvertrages vereinbarten “Modellprojektes” zur “Aufstellung von Haushaltsplänen (…), welche den Kriterien geschlechtergerechter Haushaltsführung entsprechen”, für eine Institutionalisierung krisenfester Geschlechtergerechtigkeit.
Parität ist ein Kernelement der Demokratie. Eine Verankerung des Themenkomplexes Parität an zentraler Stelle innerhalb der Landesregierung sollte geprüft werden.
Brandenburg ist Vorreiter beim Thema Parität. Parität ist ein Kernelement der Demokratie. Die verschiedenen Projekte im Zuständigkeitsbereich des MSGIV konnten trotz vieler Planungsunsicherheit im Land Brandenburg viel erreichen. Nun gilt es, diese Arbeit auch mittel- bis langfristig weiter erfolgreich umzusetzen. Hierzu regen wir an, die Einrichtung einer Stabsstelle für Parität und demokratische Beteiligung in der Staatskanzlei zu prüfen. Diese könnte, unter Beteiligung des FPRs die Paritäts-Aktivitäten im Land fördern und weiterentwickeln.
Der Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihrer Kinder (LAP) muss weiterentwickelt werden.
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention ist es ein wichtiger Schritt, den LAP aus dem GPR herauszunehmen und ihm damit eine besondere Bedeutung beizumessen. Eine nachhaltige Strategie, die aus der Kooperation sowohl staatlicher als auch nichtstaatlicher Akteur*innen entwickelt wird und umfassende Strukturen schafft, ist notwendig, um eine kontinuierliche Umsetzung zu ermöglichen. Es bedarf dringend einer institutionalisierten, langfristigen und ausfinanzierten Stelle, die sich über bereits Bestehendes hinaus mit dem Ausbau des Gewaltschutzes und des Gewaltpräventionsbereiches in Orientierung an der Istanbul-Konvention befasst.
Fazit
Das GPR kann nur dann seine volle Wirksamkeit und Strahlkraft entfalten, wenn es mit ausreichend finanziellen Mitteln untersetzt ist. Hier steht der Haushaltsgesetzgeber in der Verantwortung.
Eine gute Gleichstellungsarbeit trägt zu attraktiven und wettbewerbsfähigen ländlichen Räumen bei und kann zur Strategie für eine erfolgreiche Regionalentwicklung werden. Die Voraussetzung dafür sind starke Strukturen, Netzwerke und Formate – sie bilden das Fundament des frauen- und gleichstellungspolitischen Engagements im Land Brandenburg. Der FPR appelliert an die Verantwortung des Haushaltsgesetzgebers, das GPR, das die Basis für eine geschlechtergerechte Gesellschaft ist, mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten.