16 Aktionstage gegen Gewalt an Frauen in Brandenburg: keine „Familientragödie“, sondern struktureller Hass gegen Frauen!

Fahnenaktion am 25.11. 2019

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt muss endlich als Symptom eines strukturellen gesellschaftlichen Problems behandelt werden, statt jedes Mal erneut als Einzelfall verharmlost zu werden.

Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. (NbF) und der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. (FPR) begrüßen die Ankündigung der dpa vom 14.11.2019, für gezielte Attacken und Tötungsdelikte gegen Frauen nicht mehr die verharmlosenden Begriffe „Familientragödie“ und „Beziehungsdrama“ zu nutzen. Laut BKA Statistiken wurden 2017 in Deutschland 141 Frauen durch ihren Partner ermordet. In Brandenburg sind 2018 die Deliktbereiche von Körperverletzung und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gegen Frauen gegenüber 2017 gestiegen.

‚Beziehungsdrama‘ passt als Beschreibung für einen Film in eine TV Zeitschrift, für den Mord an Frauen, gibt es ein einziges korrektes Wort – Femizid. Eine begriffliche Verharmlosung hat konkrete Konsequenzen: Denn mit der klaren Bezeichnung als Mord geht nicht nur ein höheres Strafmaß einher, sondern auch eine andere Bewertung der Intention der Tat. Die Worte sind deshalb entscheidend.

Claudia Sprengel, Sprecherin des FPR:

Um auf die strukturelle Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen, schließen sich das NbF und der FPR dieses Jahr zum ersten Mal der internationalen Kampagne „16  Aktionstage gegen Gewalt an Frauen“ an. Diese wurden im Jahr 1991 vom Center for Women’s Global Leadership der Rutgers University  initiiert. Inzwischen werden die 16 Aktionstage auch von der UNO unterstützt. Die 16 Aktionstage gegen Gewalt finden jährlich zwischen dem 25. November und 10. Dezember statt. Damit schaffen sie eine Verbindung zwischen dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und dem Internationalen Tag der Menschenrechte. Weltweit beteiligen sich an der Aktion mehr als 6000 Organisationen in 187 Ländern.

Gewalttaten gegen Frauen sind keine dramatischen Einzelfälle, sondern strukturell verankert in unserer Gesellschaft. Wir fordern daher die neue Landesregierung auf, endlich eine zukunftsfeste Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in Brandenburg durch ein Landesgesetz zu sichern und die bisherige Praxis der Flickenteppich-Finanzierung endgültig zu beenden.

Catrin Seeger, Leiterin des Frauenhauses Rathenow und Vorstandsfrau im Netzwerk fordert zum diesjährigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

Die thematische Spannbreite der Aktionstage symbolisiert die politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Veränderungen, die notwendig sind, um Frauen als Trägerinnen von Menschenrechten und als Betroffene von systematischer Gewalt sichtbar zu machen und ihre Rechte einzuklagen. Daher unterstützen das NbF und der FPR die vielfältigen Veranstaltungen ihrer Mitgliedsorganisationen und Bündnispartner*innen, die durch Fahnenhissen, Lesungen, Filmvorstellungen, Vorträge, Selbstverteidigungskurse und andere Formate zwischen Lauchhammer und Prenzlau, Eisenhüttenstadt und Rathenow auf Gewalt gegen Frauen und deren Verhütung und Strafverfolgung aufmerksam machen.

Der FPR stellt jährlich die verschiedenen Aktionen im Land Brandenburg in einem Veranstaltungskalender dar, gibt Pressemitteilungen heraus und beteiligt sich an Fahnenaktionen.

Hier finden Sie die Veranstaltungsübersicht für das Land Brandenburg (Stand: 21.11.2019).

Fahnenhissung vor dem Landtag

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am 25.11.2019

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Vizepräsidentin Barbara Richstein und Frauenministerin Ursula Nonnemacher haben heute im Innenhof des Landtages Brandenburg gemeinsam mit den frauenpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen und dem Frauenpolitischen Rat Brandenburg die Flagge gegen Gewalt an Frauen gehisst.

 Die Bedrohung von Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt ist in Deutschland leider noch immer täglich und allgegenwärtig. Mord und gefährliche Körperverletzung sind keine ‚Beziehungstaten‘, sondern schwere Verbrechen. Das muss beim Namen genannt werden. Wenn wir die Flagge hier im Innenhof des Landtages hissen, machen wir deutlich, dass wir den entschlossenen Kampf gegen Gewalt an Frauen in das Parlament geholt haben, dass es uns alle angeht. Es ist notwendig, eine Öffentlichkeit zu schaffen, die Gewalt gegen Frauen ächtet.

Barbara Richstein, Vizepräsidentin des Landtages

 Um die Unterstützung der von Gewalt betroffenen Frauen zu sichern, bedarf es endlich eines Frauenhaus-finanzierungsgesetzes, welches die Zukunft der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in Brandenburg sichert. Es ist nicht akzeptabel, dass die Finanzierung von Frauenschutzeinrichtungen in unserem Land immer noch eine freiwillige Leistung der Kommunen ist, die je nach Finanzlage gewährt wird.

Claudia Sprengel, Sprecherin des Frauenpolitischen Rates Land Brandenburg e. V.

Das Land Brandenburg hat ein landesweites Netz von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Zufluchtswohnungen. 540 Frauen und 690 Kinder fanden 2018 in den 21 Schutzeinrichtungen Zuflucht bei akuter Bedrohung. Zusätzlich ließen sich dort mehr als 3.000 Frauen beraten.

Laut „Lagedarstellung Häusliche Gewalt im Land Brandenburg Jahr 2018“ des Landeskriminalamtes sind weibliche Opfer/Geschädigte am häufigsten von häuslicher Gewalt betroffen. Von den insgesamt 4.361 Opfern beziehungsweise Geschädigten waren 3.131 Frauen – das entspricht einem Anteil von 71,8 Prozent.

 

Hintergrund:

1999 haben die Vereinten Nationen den 25. November zum „Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ erklärt. Auslöser war der Fall der drei Schwestern Mirabal, die 1960 in der Dominikanischen Republik wegen ihres politischen Widerstandes gegen den damaligen Diktator Rafael Trujillo von Militärangehörigen verschleppt und ermordet wurden. Die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ ließ am 25. November 2001 zum ersten Mal ihre Fahnen wehen. Der Mut der drei Frauen gilt inzwischen als Symbol für Frauen weltweit, die nötige Kraft zu entwickeln, gegen Unrecht einzutreten.

 

Pressemitteilungen

PM FPR NbF 25.11.2019

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