Der FPR fordert die Umsetzung der Istanbul Konvention in Brandenburg

Deutschland ist dazu verpflichtet, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt („Istanbul-Konvention“) umzusetzen und Frauen wirksam vor Gewalt zu schützen. In einem ersten Schritt muss dafür im Land Brandenburg das bestehende Hilfesystem stabilisiert und gesichert werden. In einem zweiten Schritt müssen die Angebote deutlich ausgebaut werden.

 

2024

Gemeinsame Pressemitteilung der Landesgleichstellungsbeauftragten Manuela Dörnenburg, des Netzwerks der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. (NbF) und des Frauenpolitischen Rat Land Brandenburg e.V. (FPR)

27.11.2024 – „Wie über häusliche Gewalt berichten?“ Neuer Flyer für Medienschaffende

Anlässlich der UN-Kampagne „Orange the World“ vom 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, und dem 10. Dezember,
dem Tag der Menschenrechte, veröffentlichen die Landesgleichstellungsbeauftragte, das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser (NbF e.V.), der Frau-
enpolitische Rat Land Brandenburg e.V. (FPR) und eine Vertreterin der Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“ den Flyer „Wie über
häusliche Gewalt berichten. Eine Empfehlung für Medienschaffende“.

In den letzten Jahren hat das Thema häusliche und sexualisierte Gewalt zunehmend Aufmerksamkeit erhalten. Daran haben die Medien einen großen Anteil. In
der Istanbul-Konvention, dem grundlegenden rechtsbindenden Instrument gegen Gewalt an Frauen in Europa, werden im Artikel 17 die Medien ermutigt, „Selbstre-
gelungen festzulegen, um Gewalt gegen Frauen zu verhüten“. Häusliche und sexualisierte Gewalt an Frauen ist geschlechtsspezifische Gewalt, die auf patriarcha-
len Geschlechterrollen und -hierarchien beruht. Medienschaffende tragen Verantwortung, welche Bilder mit der Berichterstattung vermittelt werden. Sie haben die
Möglichkeit, bestehende stereotype Narrative durch alternative Erzähl- und Darstellungsformen zu ersetzen.

Der Flyer gibt allen Journalist*innen und Medienschaffenden mit und ohne Vorwissen eine Hilfestellung, aufklärend und sensibel über Gewalt gegen Frauen zu be-
richten. Um dem Vorhaben und seinem Ergebnis Gewicht und breite Ausstrahlung zu geben, sind besonders die Redaktionen der öffentlich-rechtlichen und der loka-
len Zeitungen sowie der Rundfunkrat aufgerufen, sich zu beteiligen. Gemeinsam können wir zu einer besseren öffentlichen Bewusstseinsbildung über Gewalt ge-
gen Frauen beitragen, den Betroffenen gerecht werden und präventiv Aufklärungsarbeit leisten.
Neben dem Flyer werden weiterführende Inhalte zum Thema auf der Homepage des MSGIV in der Rubrik Frauen und Gleichstellung, Frauen vor Gewalt schützen
veröffentlicht. Dort ist der Flyer abrufbar. Sie können ihn aber auch bei einer der Organisationen bestellen.

Wir würden uns sehr freuen, mit Medienschaffenden ins Gespräch zu kommen und den Flyer näher vorzustellen.

Manuela Dörnenburg, Landesgleichstellungsbeauftragte: „2023 gab es 360 vollendete Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen in Deutschland, im Kontext
Häuslicher Gewalt waren es 155. D.h., dass an jedem zweiten Tag ein (Ehe-) Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin ermordet hat. Das sind keine Einzelfälle. Darum
müssen wir gesamtgesellschaftlich auf diese Gewalt Antworten finden. Sprache ist dabei ein wichtiger Baustein, um Bewusstsein für Missstände zu schaffen. Wir sind
alle aufgerufen, Gewalt gegen Frauen als das zu benennen, was es ist: ein Verbrechen. Der Flyer hilft, die Opfer in den Mittelpunkt zu stellen.“

Maren Küster, Koordinatorin für Öffentlichkeitsarbeit beim Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser: „Journalist*innen beeinflussen durch ihre
Berichterstattung, wie eine Gesellschaft über partnerschaftliche Gewalt spricht und denkt: Gibt sie der Frau eine Mitschuld? Haben alle insgeheim doch Verständnis
für den Täter? Werden Vorurteile und Klischees bedient? Oder erfahren wir, dass Gewalt strukturell ist, dass sie hätte verhindert oder gestoppt werden können, wo
und wie wir alle Betroffene unterstützen können? Wenn wir wollen, dass die Gewalt aufhört, gehören diese Perspektiven dazu.“
Jana Dornfeld, Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V.: „Durch eine verantwortungsvolle und sensible Berichterstattung können Medienschaffende dazu
beitragen, dass häusliche Gewalt als das anerkannt wird, was sie ist: ein ernstes und strukturelles Problem und niemals gerechtfertigt. Um den Kreislauf der Gewalt
zu durchbrechen, müssen wir ein Bewusstsein für die tief verwurzelten Ursachen und die Auswirkungen auf die Betroffenen schaffen und immer wieder betonen,
dass jeder ein Recht auf ein gewaltfreies Leben hat.“

Jana Dornfeld, Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V.: „Durch eine verantwortungsvolle und sensible Berichterstattung können Medienschaffende dazu
beitragen, dass häusliche Gewalt als das anerkannt wird, was sie ist: ein ernstes und strukturelles Problem und niemals gerechtfertigt. Um den Kreislauf der Gewalt
zu durchbrechen, müssen wir ein Bewusstsein für die tief verwurzelten Ursachen und die Auswirkungen auf die Betroffenen schaffen und immer wieder betonen,
dass jeder ein Recht auf ein gewaltfreies Leben hat.“

Zum Flyer geht es hier entlang. 

Zum vollständigen Newsbeitrag des FPR geht es hier entlang. 

2023

Gemeinsame Pressemitteilung des Netzwerks der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. (NbF) und des Frauenpolitischen Rats Land Brandenburg e.V. (FPR)

25.11.2023 – Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Jedes Jahr rufen zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure am 25.11. zur Teilnahme am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen auf. Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. (FPR) und das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. (NbF) blicken zurück auf ein erfolgreiches Jahr für den Gewaltschutz in Brandenburg. Sorgen bereitet jedoch der Blick in die Zukunft: Angesichts eines erstarkenden Antifeminismus müssen die erreichten Zwischenziele mit vereinten Kräften krisenfest abgesichert werden, um der gesellschaftlichen Spaltung entgegenzutreten.

Jedes Jahr zum 25.11. lenken wir den Blick der Öffentlichkeit auf die unverändert erschreckend hohen Zahlen: 2022 erfasste die Polizei Brandenburg 5.853 Fälle häuslicher Gewalt. Ungezählt
bleiben tausende nicht polizeilich angezeigte Fälle. Die Verbesserung des bedingungslosen Schutzes der Betroffenen ist dringlicher denn je. Doch in diesem Jahr können wir in Brandenburg auch auf
Erfolge in den vergangenen 12 Monaten zurückblicken. Starke zivilgesellschaftliche Institutionen wie der FPR und das NbF konnten gemeinsam mit der Brandenburger Landespolitik und -verwaltung viel erreichen: Das Land Brandenburg hat die Abschaffung der Nutzungsentgelte für Gewaltbetroffene ermöglicht und Mittel für eine Tarifangleichung der Löhne der Mitarbeiter*innen freigegeben. Verwaltung und Zivilgesellschaft arbeiten an dem Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder, und es wurde ein neues Mantelgesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt auf den Weg gebracht. Es gibt eine Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention beim Ministerium, und die Kontaktstelle der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – KIKO Brandenburg – befindet sich im Aufbau.

Als Feminist*innen wissen wir: Unsere hart erkämpften Errungenschaften sind nicht gesichert, wenn sie nicht auf allen Ebenen verankert sind und gegen Angriffe verteidigt werden. Frauenprojekten wird oft zuerst das Geld gestrichen, Angriffe gegen weibliche und trans Politiker*innen und Aktivist*innen nehmen zu, das gesellschaftliche Klima wird rauer.
Michaela Rönnefahrt, Mitarbeiterin des Frauenhauses Neuruppin und Vorstandsfrau des NbF e.V. mahnt: „Antifeminist*innen auf der Straße und in der Politik stehen in den Startlöchern, um unsere erreichten Ziele auszuhöhlen. Wir spüren ein Anwachsen des Hasses und eine Delegitimierung feministischer Anliegen. Egal ob es um partnerschaftliche Gewalt, Homo- und Transfeindlichkeit oder Rassismus und Antisemitismus geht: Schutzräume und Beratungsstrukturen müssen frei von politischen Konjunkturen Bestand haben. Sie sind mitunter überlebenswichtig für Menschen.“

Den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wahren, sich Gewalt und Diskriminierung entgegenzustellen ist eine Aufgabe für uns alle, es ist aber auch eine staatliche Verpflichtung. Deswegen appellieren wir an alle zuständigen Stellen: Sorgen Sie dafür, dass errungene Fortschritte gesichert und verfestigt werden. Stellen Sie sich mit aller Kraft gegen eine Rückwärtsrolle unserer Gesellschaft, damit wir demokratisch, diskriminierungs- und gewaltfrei miteinander leben können.

Jana Dornfeld, Geschäftsführerin des FPR:Wir müssen gemeinsam und entschlossen jeder Form der Gewalt gegen Mädchen und Frauen entgegentreten. Auch spezifische Gewaltformen wie die Gewalt vor, während und nach der Geburt müssen stärker in den Fokus rücken. Darüber hinaus ist die Gewaltprävention z.B. durch Mädchen*arbeit von enormer Bedeutung und muss dringend gestärkt werden. Dabei sind wir auch auf die Bundesebene angewiesen: Wir brauchen verlässliche Finanzierungsmodelle, um den Gewaltschutz in Brandenburg langfristig auf stabile Füße zu stellen und antifeministischen Bewegungen entgegenzutreten!”

Eine wichtige konkrete Maßnahme ist die Fortführung des Bundesinvestitionsprogramms “Gemeinsam Gegen Gewalt an Frauen” über 2024 hinaus. In den Bundeshaushalten sind
entsprechende angemessene Mittel für die Förderung investiver Maßnahmen zum Um-, Aus- und Neubau sowie der Sanierung von Hilfseinrichtungen vorzusehen.

Hintergrund

In der „Lagedarstellung häusliche Gewalt“ des Landeskriminalamtes Brandenburg sind für das Jahr 2022 insgesamt 5.853 Straftaten (2021: 5.887 Fälle) im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt
erfasst, davon 4.078 Partnerschaftsgewalt und 1.862 Fälle innerfamiliärer Gewalt. Das ist ein Rückgang von lediglich 0,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Das Niveau ist mit jährlichen Schwankungen
über einen Zeitraum von 10 Jahren allerdings tendenziell steigend. Die Statistik weist auch aus, dass mit über 70% weiterhin vor allem Frauen betroffen sind und zu 75% Männer die Tatverdächtigen
sind. In der Polizeistatistik sind in Brandenburg im Jahr 2022 fünf Todesopfer im Kontext häuslicher Gewalt erfasst (2021: sieben Opfer). Dabei handelt es sich ausschließlich um Femizide (2021: sechs weibliche Opfer, ein männliches Opfer). Alle fünf Frauen wurden von ihren Partnern getötet. Derzeit stehen für gewaltbetroffene Frauen in Brandenburg nur rund die Hälfte der Schutzplätze zur Verfügung, die die Istanbul Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt) eigentlich vorschreibt. Besonders
fehlen Schutzeinrichtungen und Beratungsstrukturen, die spezialisiert sind auf die immer komplexer werdenden Problemlagen gewaltbetroffener Frauen wie beispielsweise die Verschränkungen von
psychischen Erkrankungen, Sucht, Überschuldung, rassistischer und/ oder homo- und trans*feindlicher Diskriminierung sowie der steigenden digitalen Gewalt.

 

Zu unserem News-Beitrag anlässlich des 25.11.2023 geht es hier entlang.

2022

Gemeinsame Pressemitteilung des Netzwerks der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. (NbF) und des Frauenpolitischen Rats Land Brandenburg e.V. (FPR)

25.11.2022 – Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Am 25. November wird auch in Brandenburg der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen mit vielen Aktionen im ganzen Land begangen. Häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen befinden sich auch in Brandenburg im Jahr 2022 auf einem erschreckend hohen Niveau. Gleichzeitig freuen sich das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. (NbF) und der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. (FPR) über das Engagement der Landesregierung und über mehr Veranstaltungen zum Anlass als je zuvor. Sie mahnen jedoch an: Die Beendigung der Gewalt gegen Frauen ist eine Aufgabe, der sich niemand entziehen darf.

Wir begrüßen die aktuellen Entwicklungen, die von wachsenden Aktivitäten in der Zivilgesellschaft und in der Verwaltung und Politik zeugen. Der Entwurf für den Doppelhaushalt sieht einen Wegfall der Nutzungsentgelte für Bewohnerinnen, eine Tarifangleichung für Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und einen Ausbau der Beratungsstrukturen im Land vor.

Die Leiterin des Beratungs- und Krisenzentrums für Frauen Rathenow und NbF-Vorstandsfrau Catrin Seeger erinnert: „Wir wollen die Folgen geschlechtsbasierter Gewalt nicht nur verwalten müssen, wir wollen, dass sie gar nicht mehr stattfindet. Dafür müssen alle ihren Teil dazu tun.“

Der 25. November läutet die „16 Aktionstage gegen Gewalt an Frauen“ ein, die den 25.11. mit dem 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, verbinden. Im gesamten Land Brandenburg finden Veranstaltungen und Aktionen statt. Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser bietet eine landesweite Veranstaltungsübersicht auf seiner Webseite unter https://www.nbfev.de/16-aktionstage/ an. Dieses Jahr organisieren kommunale Verwaltungen, Frauenschutzeinrichtungen, Universitäten und zivilgesellschaftliche Organisationen mit über dreißig uns bekannten Aktionen mehr Veranstaltungen als je zuvor: Von der Flaggenhissung über die Fachtagung, den Infoabend, den Selbstverteidigungskurs, das Adventsbasteln bis hin zum humorvollen Abend zu „Mythos und Tabu der Menstruation“.

Tatjana Geschwendt vom FPR: „Jede 3. Frau erlebt in ihrem Leben Gewalt. Meistens sieht man sie nicht. Es sind nicht immer die blauen Flecken im Gesicht. Gewalt drückt sich aus in Beleidigungen, Beschimpfungen, Demütigungen, in Kontrolle und Abhängigkeit. Gewalt erleben Frauen zuhause, auf der Arbeit, auf der Straße und an vielen Orten wo die wenigsten es erwarten, wie zum Beispiel bei der Geburtshilfe. Hier nennen Betroffene zum Beispiel unnötige Trennungen und Interventionen, aber auch empathielose Behandlungen. Es ist wichtig über Gewalt zu sprechen und sie sichtbar zu machen.“

Es braucht weiterhin tiefgreifende politische, rechtliche und gesellschaftliche Veränderungen, um Frauen als Trägerinnen von Menschenrechten zu ihrem Recht auf ein gewaltfreies Leben zu verhelfen: Dafür muss die systematische und strukturelle geschlechtsbasierte Gewalt sichtbar gemacht und beendet werden. Dies verstehen wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich niemand entziehen darf.

Hintergrund

Im „Lagebild häusliche Gewalt“ des Landeskriminalamts sind für das Jahr 2021 insgesamt 5.073 Fälle von Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt erfasst, das sind 3,1 % weniger als im Vorjahr. Dennoch ist das Niveau mit jährlichen Schwankungen über einen Zeitraum von 10 Jahren tendenziell steigend, besonders im Bereich Stalking / Nachstellung, wo mit 136 Fällen 27 % mehr als im Vorjahr zu verzeichnen sind. Weiterhin erfasst die Statistik, dass mit über 70% vor allem Frauen betroffen sind und zu 75% Männer die Tatverdächtigen sind.

Derzeit stehen für gewaltbetroffene Frauen in Brandenburg 127 Zimmer in 22 Schutzeinrichtungen – Frauenhäusern und Frauennotwohnungen – zur Verfügung. Laut der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt), zu deren Umsetzung sich Deutschland vor nunmehr fast fünf Jahren rechtlich bindend verpflichtete, müssten beispielsweise auf das Land Brandenburg heruntergerechnet 251 Zimmer, also knapp doppelt so viele wie vorhanden, zur Verfügung stehen. Besonders fehlen Schutzeinrichtungen und Beratungsstrukturen, die spezialisiert sind auf die immer komplexer werdenden Problemlagen gewaltbetroffener Frauen wie beispielsweise die Verschränkungen von psychischen Erkrankungen, Sucht, Überschuldung, rassistischer und / oder homo- und trans*feindlicher Diskriminierung sowie der steigenden digitalen Gewalt.

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2021

25. November // Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen

Aktionen im ganzen Land Brandenburg

Pressemitteilung vom FPR und dem Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V.:

Am 25. November wird auch in Brandenburg der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen mit vielen Aktionen im ganzen Land begangen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist nicht erst seit der Corona-Pandemie ein grassierendes gesellschaftliches Problem. Betroffene brauchen jetzt Schutz und Hilfe. Die Beendigung dieser Gewalt ist eine Generationenaufgabe für die gesamte Gesellschaft.

Jede dritte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben geschlechtsspezifische Gewalt. Die Formen der Gewalt reichen von Beleidigungen und Demütigungen, über Kontrolle und Isolation bis hin zu körperlicher und sexualisierter Gewalt, und sogar Mord.

Die 24 Frauenschutzeinrichtungen im Land Brandenburg befinden sich aufgrund von unsicherer und unzureichender Finanzierung im Dauerkrisenmodus. Es ist höchste Zeit, das bestehende Hilfesystem in Brandenburg zu sichern und massiv auszubauen, um betroffenen Frauen und ihren Kindern niedrigschwelligen Zugang zu Hilfs- und Schutzangeboten zu ermöglichen. Darüber hinaus muss der Fokus auf Prävention gelegt werden. Wir müssen als Gesellschaft darauf hinarbeiten, dass diese Gewalt gar nicht erst passiert.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist ein wirksames Instrument für diese großen Aufgaben und bietet eine Chance, die Situation für Frauen und Mädchen nachhaltig zu verbessern.

Die brandenburgischen Frauenschutzeinrichtungen stehen aktuell vor großen strukturellen Herausforderungen und Umbrüchen. Unsichere Finanzierung und Fachkräftemangel gefährden die Existenz einzelner Angebote. Ein entschlossenes Handeln der Landesregierung könnte diese Herausforderung in eine Chance verwandeln. Mit einer Neuordnung der umständlichen und unsicheren Finanzierung, einem Ausbau der Beratungs- und Platzkapazitäten und einer gestärkten Koordinierungsstelle, die sich auf Datenmonitoring und Prävention konzentrieren kann, können wir das Frauenschutzsystem in Brandenburg zukunftsfest machen. Damit stellen wir sicher, dass auch in den nächsten Jahren Frauen und ihre Kinder unterstützt werden und ihr Recht auf ein gewaltfreies Leben gewahrt ist.

Text: Verena Letsch (FPR), Laura Kapp (NbF)

 

Veranstaltungskalender: 16 Aktionstage gegen Gewalt an Frauen

Um auf die strukturelle Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen, schließt sich das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser der internationalen Kampagne „16 Aktionstage gegen Gewalt an Frauen“an. Diese wurden im Jahr 1991 vom Center for Women’s Global Leadership der Rutgers University initiiert. Inzwischen werden die 16 Aktionstage auch von der UNO unterstützt. Die 16 Aktionstage gegen Gewalt finden jährlich zwischen dem 25. November und 10. Dezember statt. Damit schaffen sie eine Verbindung zwischen dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und dem Internationalen Tag der Menschenrechte. Weltweit beteiligen sich an der Aktion mehr als 6000 Organisationen in 187 Ländern.

Die thematische Spannbreite vom Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen zum Menschrechtstag symbolisiert auch die politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Veränderungen, die notwendig sind, um Frauen als Trägerinnen von Menschenrechten und als Betroffene von systematischer Gewalt sichtbar zu machen und ihre Rechte einzuklagen.

Hier finden Sie eine Auswahl aller Aktionen und Veranstaltungen in Brandenburg während der 16 Aktionstage im Jahr 2021.

https://www.nbfev.de/16-aktionstage/

 

Pressespiegel:

RBB24, 25.11.2021: „Opfer von häuslicher Gewalt müssen in Brandenburg für ihre Hilfe selbst zahlen“

2020

Der Frauenpolitische Rat hat 2020 in Kooperation mit dem Brandenburgischen Landtag und der Landtagspräsidentin Prof. Liedtke zusammen mit der Frauenministerin Nonnemacher und den frauenpolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen am 25.11.2020 die neue UN-Women Fahne „Wir sagen NEIN zu Gewalt gegen Frauen“ gehisst.

Die Fahnenaktion ist Teil der internationalen Kampagne „Orange the World – Färb die Welt orange – 16 Tage voller Aktionen, um Gewalt gegen Frauen zu beenden“.

Wer 2021 mitmachen möchte, kann hier die Fahne oder ein Banner bestellen.

 

 

 

 

Wir bringen das Thema an die Öffentlichkeit!

Der FPR rief alle Brandenburger*innen dazu auf rote Pumps, Stiefel, Sneaker und Co vor den Landtag zu bringen. Mit den Damenschuhen symbolisierten wir jede einzelne Frau machen, die von ihrem Freund, Ehemann oder Ex-Partner umgebracht wurde um damit das gesellschaftliche Bewusstsein zu schärfen.  #keinemehr

 

Veranstaltung

„Frauenhausfinanzierung in Brandenburg – Wir packen’s an!“

Nicht für alle ist Zuhause ein sicherer Ort – gerade während der Corona-Pandemie sehen wir uns auch in Brandenburg mitzunehmender häuslicher Gewalt konfrontiert. Zwischen März und Juli 2020 gab es laut Polizeibericht 22 Prozent mehr Delikte häuslicher Gewalt als im Vorjahreszeitraum. Außerdem wurden in diesem Jahr bereits vier Frauen durch ihren (Ex)Partner ermordet. Wir tragen als Gesellschaft die Verantwortung dafür, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und Betroffenen Hilfe und Unterstützung zuzusichern. Dies gelingt nur mit einem gut organisierten Netz an Gewaltschutzeinrichtungen, in dem Frauenhäuser und Frauennotwohnungen sowie professionelle Fachberatungsstellen ausreichend finanziert werden.

Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser und der Frauenpolitische Rat Brandenburg luden zur digitalen Podiumsdiskussion „Frauenhausfinanzierung in Brandenburg – Wir packen’s an!“ ein. Die Veranstaltung fand am 24. November statt- Einen Tag vor dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen. Wir haben über die aktuelle Situation der Frauenhausfinanzierung in Brandenburg informiert und dabei insbesondere den Bezug zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Brandenburg hergestellt. Ziel war es, neue und verbesserte Möglichkeiten einer professionellen Frauenschutzarbeit zu diskutieren. Wir haben gezeigt, dass wir was verändern müssen, und mit dem Best Practice Beispiel aus Schleswig Holstein, wie es möglich ist.

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Mit dabei waren:

Sylvia Haller (Zentrale Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser) Stephanie Röstel (KIK Netzwerk Häusliche Gewalt Schleswig-Holstein) Manuela Dörnenburg (Landesgleichstellungsbeauftragte Brandenburg) Petra Kaps (Zentrum für Evaluation und Beratung)

Moderation: Verena Letsch (Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg)

Details zur Veranstaltung finden Sie hier

Alle Veranstaltungen im Überblick: Im Veranstaltungskalender vom Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser:Hier klicken

 

Hintergrundinfos:

Pressemitteilung

SZ-Artikel Kriminalität – Potsdam – Gewalt an Frauen: Corona zeigt Schwachstellen

Broschüre Femizide in Deutschland

Erste große Studie zu Erfahrungen von Frauen und Kindern in Deutschland: Häusliche Gewalt während der Corona-Pandemie – TUM